Franz Huber GmbH (Stand Januar 2022)
Hat der Verkäufer nach Zeichnungen, Daten, Modellen, Mustern oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers zu fertigen, übernimmt der Auftraggeber gegenüber dem Verkäufer die Gewähr dafür, dass dadurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Geschieht dies doch, wird der Auftraggeber den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen Dritter in vollem Umfange freistellen sowie den dem Verkäufer entstehenden Schaden umfassend ersetzen. Macht ein Dritter ihm zustehende gewerbliche Schutzrechte geltend, ist der Verkäufer berechtigt, die Herstellung oder Lieferung der Gegenstände ohne Prüfung der Rechtslage sofort einzustellen.